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Staats- und verfassungsrechtliche Rechtslage in Deutschland - Preußen - Berlin

 

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Thema: Besatzung in Deutschland

Ist Deutschland also das Deutsche Reich noch immer besetzt?

 

Auch über dieses Thema wird viel geschrieben, geredet, spekuliert und auch fantasiert.

Die Problematik, es wird etwas behauptet, dann muß diese Behauptungen auch schlüssig belegt werden können. Alles andere ist Spekulation.

Wem nützt es denn, wenn etwas in den Raum gestellt, also behauptet wird und diesen Aussagen keinerlei Belege (Quellenangaben) folgen?

Es nützt keinem, der sich ernsthaft mit dieser Thematik auseinandersetzt und eigene Schlüsse aus dem Material ziehen will.

Für denjenigen, der sich nun fragt warum hier Deutschland als das Deutsche Reich bezeichnet wird, sei hier auf die internationale Bezeichnung der Vertragspartner verwiesen. In internationalen Abkommen, Verträgen etc. wurden die Bezeichnungen "Deutsches Reich" und "Deutschland" für ein und das selbe Völkerrechtssubjekt genutzt.

Als Beispiel soll hier das Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 (RGBl. 1910 Nr. 21 S. 603 ff.)  mit Änderungen vom 20. September 1924 (RGBl. Teil II S. 377 ff.) angeführt werden, in dem die Anlage A geändert und weitere Staaten hinzugefügt sowie der Wortlaut geändert wurden. Das "D" auf den Kennzeichen oder als Aufkleber "D" bedeuten nach diesem Abkommen Deutschland. Die offizielle eigene Bezeichnung des Unterrzeichnerstaates zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens jedoch "Deutsches Reich". Im Abkommen selbst wurde "Für Deutschland:" unterzeichnet.

Wenn nun heute die Bezeichnung "Deutschland" benutzt wird, ist das "Deutsche Reich" gemeint. Die "Bundesrepublik Deutschland" kann auf Grund Ihrer Entstehung auf diesen Titel kein Anspruch erheben, da sie ein Besatzungskonstrukt, wie die "DDR", ist und so lange bleibt, bis das "Petersberger Abkommen", der "Bizonenvertrag" und verschieden Satzungen die mit der Besetzung zu tun haben aufgelöst worden sind.

In diesem Zusammenhang entsteht eine Beitragsreihe, die in Videobeiträgen umgesetzt wird.

Die ersten Beiträge befassen sich mit dem

- innerstaatlichen Verhältnis (Teil 1) und dem

- Außenverhältnis (Teil 2),

die den noch aktuellen, jedoch nicht mehr so offensichtlich und latent bestehenden, Kriegszustand Deutschlands mit den erklärten Kriegsgegnern auf Grundlage von juristischen Zusammenhängen aufzeigen.

 

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Vielen Dank

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